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Förderprogramme

Förderprogramme zur Pflanzung und Pflege von hochstämmigen Obstbäumen können übergangsweise dazu beitragen, Bongerten zu erhalten. Ziel muß es jedoch sein, die ökonomischen Anreize der Bongertenbewirtschaftung zu verbessern und die Fördermaßnahmen in diese Richtung („Vermarktungsförderung") zu entwickeln. Im Sinne einer effizienten Förderpraxis ist es wichtig, zumindest die staatlichen Förderprogramme besser zu koordinieren und teilweise auch zu optimieren.

Insgesamt dürfte nach Schätzung der Fondation Fondation Hëllef fir d'Natur der Anteil der durch die Förderprogramme gepflegten Obstbäume bei unter 10% des luxemburgischen Gesamtbestandes liegen. Dieser Anteil müßte in den nächsten 10 Jahren wenigsten verdoppelt werden, um einen akzeptablen Pflegezustand der Obstbäume zu erreichen.

 

Folgende Förderprogramme gibt es derzeit in Luxemburg:

Förderprogramm des Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Entwicklung des ländlichen Raumes

Im Rahmen des „Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren" (MINISTÈRE DE L'AGRICULTURE, DE LA VITICULTURE ET DU DÉVELOPPEMENT RURAL (2009) gibt es eine Förderung für die extensive Bewirtschaftung von traditionellen Hochstamm-Obstanlagen (Bongerten). Sie setzt die langjährige Förderung der Bongerten durch die Agrarumweltprogramme fort.

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Landwirte.

Rahmenbedingungen sind:

 

Les aides pour l'amélioration de l'environnement naturel

Beihilfe des Ministère du Développement durable et des Infrastructures für Pflanzungen und Unterhaltsarbeiten zur Verbesserung der natürlichen Umwelt sowie zur Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen in der Grünzone.

 

Naturschutzprojekte in den Gemeinden

In Folge der Biotopkartierungen konnten durch die Biologischen Stationen und die Fondation Hëllef fir d'Natur in über 30 Gemeinden Naturschutzprojekte gestartet werden, wobei die Erhaltung der Bongerten (Pflanzung, Baumschnitt, Beratung) eine zentrale Rolle spielt.
Die Einwohner der teilnehmenden Gemeinden haben die Möglichkeit, die Neupflanzung und den Schnitt von Hochstammobstbäumen in der Grünzone bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

weitere Infos erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung